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LOF - ZULASSUNG IN ÖSTERREICH NICHT GÜLTIG = ZUGMASCHINE; TRAKTOR
siehe Artikel unten!
Führerscheine
Generell gilt: Ohne Führerschein geht gar nichts. Je nach Motorleistung der "vierrädrigen Motorräder" sind nämlich unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:
Haben Sie einen Führerschein der Klasse B, brauchen Sie eigentlich nicht weiterzulesen: Dann dürfen Sie nämlich sämtliche (für öffentliche Straßen zugelassene, aber das ist eine andere Geschichte) Quads und ATVs lenken. Besitzen Sie nur einen Führerschein der Klasse A, dürfen Sie immerhin noch Quads und ATVs mit einer Leermasse von maximal 400 kg und einer maximalen Motornennleistung von 15 kW pilotieren. Dabei ist zu beachten, dass hinten weiße Auto-Kennzeichentafeln angebracht werden müssen, was Anlass zu viel Kritik gab - schließlich ist es bei den meisten Fahrzeugen bauartbedingt nicht ganz leicht, vorne Kennzeichen anzubringen.
Ein Führerschein der Klasse F berechtigt schließlich zum Lenken von Quads und ATVs, die als Zugmaschine eingestuft sind und deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt. Notwendige Kennzeichen hier: Hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel, vorne muss ein weißer reflektierender Kleber in der Größe einer Kennzeichentafel befestigt werden.
Mit einem Mopedausweis, in dem die Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" vorhanden ist, dürfen Sie Quads und ATVs mit einer Leermasse von maximal 350 kg, einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einer Motornennleistung von maximal 4 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm fahren. In diesem Fall ist eine rote Moped-Kennzeichentafel und ein Aufkleber "45" notwendig. Den Mopedausweis gibt es für Lenker, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und nach Absolvierung einer theoretischen Schulung plus Prüfung und einer praktischen Schulung. Wer älter als 24 Jahre ist, braucht keine Prüfung, muss die Schulung aber trotzdem besuchen.
Quads- und ATV-Lenker sind nämlich seit der 22. Novelle des Kraftfahrgesetzes verpflichtet, einen Sturzhelm zu tragen. Ausnahmen gibt es nur wenige, zum Beispiel beim Fahren auf Landflächen, die nicht Straßen mit öffentlichem Verkehr sind. Oder bei ganz geringer Gefahr, wie etwa beim Einparken. Oder wenn es dem Lenker wegen seiner "körperlichen Beschaffenheit" nicht möglich ist, einen Helm zu tragen. Dies liegt allerdings nicht im Ermessen des Fahrers - dass dem so ist muss ein Arzt bestätigen ...
Weiters wichtig: Quad-Piloten müssen eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und - seit 1. Mai 2005 - Warnbekleidung mitführen.
Eine Pkw-Vignette muss ebenfalls vorgezeigt werden können, diese muss interessanterweise aber nicht aufgeklebt sein.
Die Quads brauchen ab sofort nur noch ein Kennzeichen, und zwar hinten! Mit BGBl. I Nr. 57/2007 wurde § 49 Absatz 6 novelliert. Kurz gesagt: Ab sofort erhalten 3 -und 4-rädrige Kraftfahrzeuge mit Sitzbank und Lenker (Trike & Quad) nur mehr einen Kennzeichentafel.
Anbringung_Kennzeichentafel.doc Ausgabe und Anbringung der Kennzeichentafeln |